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Social Media Recht - 5 Fragen und Antworten zu Urheberrecht und Haftung

DieProduktMacher

DieProduktMacher |

07. May 2013 |

- min Lesezeit

Mit Social Media Recht und der Frage, wie man sich als Onliner und Paragraphen-Laie möglichst rechtssicher im Web bewegt, beschäftige ich mich schon einige Jahre. Warum?
Quelle: tarudeone / pixelio.de
Quelle: tarudeone / pixelio.de

Gerade in Deutschland haben wir ein Rechtssystem, das viele spannende Maßnahmen in Facebook und Co. zu einem Drahtseilakt über dem Abgrund der deutschen Rechtsprechung macht. Der gemeine Onliner hat große Lücken bezüglich der vorherrschenden Regeln und keiner weiß genau, was richtig und was falsch ist. Ich möchte daher versuchen mehr Klarheit in die Sachlage zu bringen.

Vor kurzem habe ich verschiedene Seminare und Vorträge zum Thema “Rechtslage im Social Web” besucht. Es ging bei den Veranstaltungen vor allem um das Thema der Haftung Online und Urheberrecht. Also auch um die Klärung der Frage: Wie hoch ist das Risiko, wenn ich etwas “Falsches” ins Netz stelle? In dem Seminar kam es auch regelmäßig zu Diskussionen, was wieder beweist, wie unklar das Themengebiet ist. Die für mich wichtigsten Fragestellungen und meine bisherigen Erkenntnisse habe ich im Folgenden für euch zusammengestellt.

1. FRAGE: Eine häufige Fragestellung ist, was eine Verletzung von Urheberrechten für mich als Unternehmen schlimmstenfalls nach sich ziehen kann.

ANTWORT: Wurde beispielsweise ein Bild hochgeladen, dessen Urheber keine Nutzungsrechte an mich vergeben hat, kann dieser zunächst über einen Anwalt eine Abmahnung formulieren lassen, in der er die Entfernung des Inhalts fordert. Darüber hinaus ist eine Strafe in Höhe von 100,- fällig (vgl. ). Hinzu kommen dann aber noch die Anwaltskosten. Hier ist meine Empfehlung zu zahlen und das Bild zu entfernen, denn der nächste Schritt ist ein Gerichtsverfahren, das viele zehntausende Euro Kosten verursachen wird – das ist es nicht wert.

2. FRAGE: Und wie kann man das am besten verhindern?

ANTWORT: Dafür sollte ich am besten vorher wissen, was überhaupt urheberrechtlich geschützt ist. Im Urhebergesetzt steht, dass jedes Werk urheberrechtlich geschützt ist – eine vage Aussage. In der Praxis heißt das: Bilder, Texte, Videos, Fotos von Bildern oder Kunstwerken, Fotos, sogar Schnappschüsse (vgl. ). Das heißt eigentlich, dass das Teilen von Fotos schon schwierig ist. Wer komplett auf der sicheren Seite sein möchte postet lediglich eigene Inhalte. Aber auch hier ist Vorsicht geboten, weil ich jeden Menschen, der auf den Fotos abgebildet wird erst einmal fragen sollte. Ansonsten könnte er sich im schlimmsten Fall in seinen Persönlichkeitsrechten gestört fühlen. In der Realität wird die Person das Löschen des Bildes fordern müssen. Wer dem nachgeht und es auch nicht erneut einstellt, muss sich keine Gedanken machen.

3. FRAGE: Aber wenn ein Mitarbeiter dies getan hat, haftet dieser doch dafür, oder?

ANTWORT: Das ist leider nicht direkt der Fall. Handelt der Mitarbeiter im Namen des Unternehmens muss das Unternehmen sicherstellen, dass die Mitarbeiter ausreichend geschult sind. Hier kann eine Guideline helfen. Diese muss aber nicht unendlich lang und dick sein. Es hilft dort einfach die wichtigsten Regeln kurz zu definieren. Ich adaptiere dabei viele Sachverhalte einfach bei Unternehmen, die schon Guidelines erstellt haben. Einige haben diese sogar auf der Website öffentlich zugänglich gemacht. Als Unternehmen kann man sich diese Richtlinien vom Mitarbeiter unterschreiben lassen, um im Haftungsfall die Haftung “weiterzureichen”.

4. FRAGE: Was ist, wenn ein Nutzer mir auf die Fanpage postet?

ANTWORT: Viel wichtiger ist aber, dass ich als Betreiber einer Fanpage oder eines Gästebuchs, Forums oder Blogs und sogar Gruppen für die Inhalte völlig Fremder verantwortlich bin. Hier kann ich als Betreiber als mittelbarer Störer sogar in die Haftung genommen werden, allerdings nur in die beschränkte Haftung. Zu Deutsch: In Facebook sollten die Kommentare und Beiträge überprüft werden und löschen, wenn es kritisch wird/ist. Das klappt prima, wenn man eine Fanseite mit 100 Fans hat. Sind es aber plötzlich 100.000 Fans wäre es unzumutbar den Betreiber der Seite zu befehlen immer alle Kommentare zu lesen. Da gilt, dass er dafür verantwortlich ist, sobald er „Kenntnis erlangt”, also sobald er informiert wird. Also, wenn so ein Fall eintritt sofort löschen, sonst kann das je nach Eintrag auch schnell sehr empfindliche Strafen nach sich ziehen.

5. FRAGE: Aber was sind neben Fotos und anderem urheberrechtlich geschütztem Material noch „kritische” Inhalte?

ANTWORT: Im Prinzip alles, was einem anderen Menschen oder einer Firma Schaden zufügt. Also alles, was die Freiheit einer Person einschränkt, ihr (finanziell, körperlich oder psychisch) Schaden zufügt. Mehr dazu in meinem nächsten Artikel.

Wer mehr über Rechte im Web2.0 wissen möchte, kann auch in von Dr. Carsten Ulbrich oder von Thomas Schwenke lesen.

Hattet ihr selbst schon einmal Fälle und Erfahrungen zu dem Thema?

Wusstet Ihr schon?

D er Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. hat vor kurzem sein umfangreiches E-Book zum Thema  veröffentlicht.


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